Anspruch auf Mutterschaftslohn auch bei Beschäftigungsverbot ab Beginn des Arbeitsverhältnisses
Für eine schwangere Arbeitnehmerin besteht ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses ein Beschäftigungsverbot. Besteht dennoch ein Anspruch auf Mutterschaftslohn?
Ja, sagt das LAG Berlin (Aktenzeichen: 9 Sa 917/16).
Auf eine vorherige Arbeitsleistung kommt es nach Ansicht des LAG Berlin für einen Lohnanspruch gem. § 11 MuSchG bei Beschäftigungsverboten nicht an.
Die Revision wurde zugelassen.