Grobe Beleidigung des Arbeitsgebers rechtfertigt fristlose Kündigung
Das LAG Schleswig Holstein hat mit Urteil vom 24.01.2017 (Az. 3 Sa 244/16) entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb fristlos und ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden kann, wenn ein langjährig tätiger Arbeitnehmer seinen Chef als „soziales Arschloch“ bezeichnet.