BAG: Bestimmtheit einer Änderungskündigung
Ein mit einer Änderungskündigung übermitteltes Vertragsangebot muss so konkret gefasst sein, dass der Arbeitnehmer es ohne Weiteres annehmen kann; so das BAG mit Urteil vom 26.01.2017 (2 AZR 68/16).
Ein mit einer Änderungskündigung übermitteltes Vertragsangebot muss so konkret gefasst sein, dass der Arbeitnehmer es ohne Weiteres annehmen kann; so das BAG mit Urteil vom 26.01.2017 (2 AZR 68/16).