Wie weit geht der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt?
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Abitur-Lehre-Studium-Fall mit der Frage befassen müssen, in welchem Umfang Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen – also zu Unterhalt verpflichtet sind. In dem zu entschiedenen Fall war und ist der BGH der Überzeugung, dass die Inanspruchnahme eines Vaters auf Ausbildungsunterhalt für ein Medizinstudium seiner zu Studienbeginn 25-jährigen Tochter unzumutbar ist, weil der Vater mit der Aufnahme eines Studiums seiner Tochter nicht mehr rechnen musste und bereits schützenswerte finanzielle Dispositionen getroffen hatte (Beschluss vom 03.05.2017, Az.: XII ZB 415/16).