Verlust gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes auf Heimweg durch Absicht zu halten und SMS zu lesen
Das Abstoppen eines Pkw auf der Straße in der Absicht, nach links in eine Parkbucht abzubiegen, um dort eine auf dem (privaten) Mobiltelefon eingegangene SMS zu lesen, stellt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg eine eigenwirtschaftliche, nicht vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz umfasste Tätigkeit dar.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2017 – L 9 U 764/16 (SG Stuttgart), BeckRS 2017, 142335