Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten tragen
Kosten für Dolmetscherleistungen für fremdsprachige Patienten sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies stellt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil vom 23.01.2018 klar (Az.: L 4 KR 147/14).