Wann darf ein Arbeitnehmer während der Arbeit zum Arzt?
Ein Arztbesuch ist nicht bereits dann notwendig, wenn der Arzt einen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zur Behandlung in seine Praxis bestellt. Der Arbeitnehmer muss versuchen, die Arbeitsversäumnis möglichst zu vermeiden. Hält der Arzt außerhalb der Arbeitszeit Sprechstunden ab und sprechen keine medizinischen Gründe für einen sofortigen Besuch, muss der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit kommen. Unverschuldete Arbeitsversäumnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vom Arzt zur Untersuchung/Behandlung einbestellt wird und der Arzt auf Terminwünsche keine Rücksicht nehmen will oder kann.
LAG Niedersachsen vom 08.02.2018, Az.: 7 Sa 256/17.