LSG Niedersachsen-Bremen: Hartz-IV-Empfänger mit Schweizer Bankkonto müssen Leistungen zurückzahlen
Ein Ehepaar im Hartz-IV-Bezug muss die über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren erhaltenen Leistungen in Höhe von rund 175.000 Euro zurückzahlen, weil es erhebliche Vermögenswerte auf einem Schweizer Konto verschwiegen hat. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 14.03.2018 entschieden (Az.: L 13 AS 77/15, BeckRS 2018, 3805) und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.