BAG: Altersdiskriminierende Begrenzungsklauseln in der betrieblichen Altersversorgung
Altersgrenzen in Systemen der betrieblichen Altersversorgung können nach § 10 AGG gerechtfertigt sein, wenn sie der Begrenzung und Kalkulierbarkeit von Versorgungsansprüchen dienen. Eine unzulässige Altersdiskriminierung liegt jedoch dann vor, wenn eine Anrechnungsgrenze an ein bestimmtes Lebensalter anknüpft, jüngere Arbeitnehmer mit vergleichbar hoher Betriebsrente aber nicht erfasst.
BAG, Urteil vom 17.10.2017 – 3 AZR 737/15 (LAG Niedersachsen), BeckRS 2017, 143408