LG München I: Mann muss mangels erwiesenen Widerrufs seiner Einwilligung in Eizellentransfer Unterhalt für Kind zahlen
Ein Mann muss Unterhalt für seinen im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugten Sohn zahlen, obwohl seine Ex-Frau den Eizellentransfer unter Fälschung seiner Unterschrift unter der Einwilligungserklärung vornehmen ließ. Dies hat das Landgericht München I mit Urteil vom 02.05.2018 entschieden und die Klage des Mannes gegen die Ärzte abgewiesen. Er habe nicht bewiesen, dass er seine ursprünglich erklärte Einwilligung widerrufen habe (Az.: 9 O 7697/17).