OLG Düsseldorf: Eltern müssen 3-Jährigen nach dem Schlafenlegen nicht durchgehend beaufsichtigen
Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn sie ihr Kind alleine schlafen legen, dieses dann unbeobachtet aufsteht und im Badezimmer beim Toilettengang einen Wasserschaden verursacht. Eine lückenlose Überwachung sei hier nicht erforderlich gewesen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 26.04.2018 (Az.: I-4 U 15/18).