OLG Hamm: Berufsunfähigkeit trotz weiterer Berufsausübung bei «Raubbau an der eigenen Gesundheit»
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil entschieden, dass Berufsunfähigkeit (aus psychischen Gründen) auch bestehen kann, wenn der Versicherte seinen Beruf tatsächlich noch ausübt, dabei aber Raubbau an seiner Gesundheit treibt (hier bejaht bei einer Unternehmensgeschäftsführerin). Weiterhin urteilte das Gericht, dass Berufsunfähigkeit aus psychischen Gründen aufgrund eines Sachverständigengutachtens bewiesen sein kann, auch wenn der Versicherte zunächst keine fachärztliche Hilfe in Anspruch genommen hat.
OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2018 – 20 U 75/17 (LG Münster), BeckRS 2018, 13332