BAG: Späteheklausel in der Hinterbliebenenversorgung
Eine Späteheklausel, wonach bei Verheiratung nach dem 65. Lebensjahr keine Hinterbliebenenversorgung gezahlt ist, ist wirksam.
BAG, Urteil vom 14.11.2017 – 3 AZR 781/16 (LAG Düsseldorf), BeckRS 2017, 142367