BGH: Eltern erben Facebook-Konto der toten Tochter
Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht grundsätzlich im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten über. Diese haben damit einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Urteil vom 12.07.2018, Az.: III ZR 183/17).