Erhöhtes Schonvermögen SGB XII – 5000,00 € – in Härtefällen schon jetzt!!!
Zum 01.04.2017 soll das Schonvermögen für alle volljährigen Personen, die allein oder auch in einer sozialrechtlichen Einstandsgemeinschaft leben von 1600,00 € bzw. 2600,00 € und 614,00 € für Partner auf 5000,00 € pro Person und für jede weitere Person, die unterhalten wird, um 500,00 € angehoben werden.
Die Regelung soll ab dem 01.04.2017 gelten. Das BAMS hat laut zuverlässiger Quelle jedoch bereits mitgeteilt, dass die kommende Regelung in Härtefällen schon heute angewendet werden kann.