FG Baden-Württemberg erlaubt Kindergeldzahlungen und Kindergeldnachzahlungen auf verschiedene Konten
Gibt die Kindsmutter auf einem Antrag auf Kindergeld ab August 2015 das Konto der Tochter an, hat sie nicht erklärt, dass dieses Konto auch für eine Kindergeldnachzahlung gilt. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 12.07.2017 entschieden. Wird das Geld an die Tochter überwiesen, ist der Anspruch der Kindsmutter auf Nachzahlung des Kindergeldes aus diesem Grund nicht erloschen (Az.: 2 K 158/16).