FG Düsseldorf: Zivilprozesskosten nach Kindesentführung durch Mutter sind außergewöhnliche Belastung
Die Kosten für einen Zivilprozess aus Anlass einer Kindesentführung nach Südamerika können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit jetzt veröffentlichten Urteil vom 13.03.2018 entschieden. Es handele sich um Aufwendungen, ohne die der Kläger Gefahr liefe, seine (immaterielle) Existenzgrundlage zu verlieren, heißt es in der Begründung. Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage zugelassen (Az.: 13 K 3024/17 E, BeckRS 2018, 5480).