Krankengeld auch dann, wenn Arzt irrtümlich keine neue AU ausstellt!!!
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass eine Krankenkasse Versicherten, die zur Feststellung ihrer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) zeitgerecht persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen nicht verweigern darf, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt.
BSG mit zwei Urteilen vom 11.05.2017 (Az. B 3 KR 22/15 R, B 3 KR 12/16 R).