Krankenkasse muss akut an Brustkrebs erkrankten Patientin noch nicht zugelassene Behandlung zahlen!
…so entschied das Sozialgericht Dresden in seiner Entscheidung vom 29.03.2017 (Az. S 18 KR 268/17 ER). Das Grundrecht auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes kann es laut SG Dresden durchaus gebieten, dass einer Patientin die Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie zu gewähren ist, auch wenn noch nicht feststeht, dass das entsprechende Medikament für diese Behandlung zugelassen werden kann und sicher wirksam ist. Die Entscheidung ist rechtskräftig.