Krankenschwester Arbeitnehmerin oder Selbständige?
Das SG Heilbronn hatte zu entscheiden, ob eine als „freie Mitarbeiterin“ tätige Krankenschwester, welche in verschiedenen Krankenhäusern tätig war, entgegen der Vereinbarung doch Arbeitnehmerin ist.
In seinem Urteil vom 01.02.2017 (Az.: S 10 R 3237/15) kam es zu dem Urteil, dass ein Arbeitsverhältnis gegeben ist. Davon konnte vorliegend ausgegangen werden, da die Krankenschwester Anweisungen der diensthabenden Ärzte befolgen musste, durch die Stationsleitung kontrolliert wurde und kein eigenes wirtschaftliches Risiko trug.