LAG Düsseldorf: Eigenmächtiger Spontanurlaub rechtfertigt Kündigung
Nimmt eine Arbeitnehmerin eigenmächtig Spontanurlaub und erscheint auch nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nicht im Betrieb, ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. In einem solchen Fall liegt eine beharrliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vor. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11.07.2018 entschieden (Az.: 8 Sa 87/18).