LAG Hessen bejaht Schadenersatz für Zweitwohnung und Pendeln nach rechtswidriger Versetzung
Eine Arbeitgeberin muss ihrem Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Versetzung die Kosten für eine Zweitwohnung und eines Teils der Heimfahrten erstatten sowie ein Tagegeld zahlen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hessen mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 10.11.2017 klargestellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zu den Fragen der Berechnung des Schadenersatzes wurde für beide Parteien die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen (Az.: 10 Sa 964/17).