LSG Niedersachsen-Bremen: Jobcenter muss Fahrtkosten zu Nachhilfekurs nicht erstatten
Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Form von Lernförderung schließen keine Fahrtkosten zum Unterrichtsort ein. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 22.03.2018 entschieden (Az.: L 11 AS 891/16).