LSG Thüringen: Ermittlung der Gesamt-MdE in der Unfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Addition einzelner Teil-MdE-Werte in der Regel ausgeschlossen. Zur Ermittlung der Gesamt-MdE sind die einzelnen unfallbedingten Gesundheitsschäden in ihrer „Gesamteinwirkung“ auf die Erwerbsfähigkeit zusammenzufassen. (Leitsatz des Verfassers)
LSG Thüringen, Urteil vom 30.11.2017 – L 1 U 98/17, BeckRS 2017, 142137