OLG Frankfurt am Main bejaht Unterhaltspflicht während freiwilligen sozialen Jahres
Während eines freiwilligen sozialen Jahres besteht jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 04.04.2018 entschieden. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat unter anderem im Hinblick auf die erörterten Fragestellungen zur Unterhaltslast während eines freiwilligen sozialen Jahres die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen (Az.: 2 UF 135/17).