SG Dortmund: Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auf dem Rückweg vom Arzt zum Betrieb
Erleidet ein Arbeitnehmer nach einem knapp einstündigen Arztbesuch während der Arbeitszeit auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrsunfall, liegt kein Arbeitsunfall vor. Dies hat das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 28.02.2018 entschieden. Arztbesuche seien dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen. Auch ein Wegeunfall sei zu verneinen (Az.: S 36 U 131/17).