SG Düsseldorf: Verletztenrente lebt nach Kapitalabfindung mit jährlichen Rentenerhöhungen wieder auf
Eine Verletztenrente kann nach einer Kapitalabfindung durch Erreichen der Schwerverletzteneigenschaft wieder aufleben. Wenn dies geschieht, dann unter Berücksichtigung der jährlichen Rentenerhöhungen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf auf Klage eines 52-jährigen ehemaligen Profisportlers aus Krefeld entschieden, der sich gegen einen ablehnenden Bescheid der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gewandt hatte (Urteil vom 08.05.2018, Az.: S 1 U 162/17, – nicht rechtskräftig).