Die Rechtsanwaltskanzlei HANN & FRANKE ist auf die Bearbeitung von Mandaten im Bereich des Familien- und Erbrechts sowie des Sozial- und Versicherungsrechts spezialisiert.

Unsere Rechtsgebiete / Angebote

Erbrecht

Familienrecht

CLP Verfahren

Sozial- und Versicherungsrecht

bei ME/CFS, Long-/Post-Covid und Post-Vac

Berufsunfähigkeit

bei ME/CFS, Long-/Post-Covid und Post-Vac

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tel 040 732 00 48

Unser Team

Susanne Hann

Rechtsanwältin Familien- und Erbrecht

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Susanne Hann ist 1971 geboren, glücklich verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn.

Sie hat an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften studiert und ist seit 2000 als selbständige Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Seit 2003 ist Frau Hann Fachanwältin für Familienrecht und seit 2022 Expertin für CLP-Verfahren im Bereich Familienrecht.

Yvonne Franke

Rechtsanwältin Sozial- und privates Versicherungsrecht

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Yvonne Franke ist 1978 geboren, glücklich verheiratet und Mutter eines minderjährigen Sohnes.

Nach erfolgreichem Studium der Soziologie (Diplom) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und ist seit 2011 selbständig als Rechtsanwältin tätig. Seit 2016 ist Frau Franke Fachanwältin für Sozialrecht und erwirbt aktuell den Fachanwalt für Versicherungsrecht (erfolgreiche Absolvierung der theoretischen Prüfung).

Petra Prüß

Rechtsanwältinfachangestellte Sekretariat

Frau Petra Prüß ist 1965 geboren, glücklich verheiratet und Mutter einer erwachsenen Tochter. Nach ihrer Ausbildung zur Rechts­anwalts­fach­angestellten arbeitete Frau Prüß bei verschiedenen Kanzleien und ist seit 2015 eine wertvolle und unverzichtbare Mitarbeiterin in der Kanzlei Hann & Franke.

Gabriele Porepp

Rechtsanwältinfachangestellte Sekretariat

Frau Porepp ist 1967 geboren und Mutter zweier erwachsener Kinder. Nach ihrer Ausbildung zur Rechts­anwalts­fach­angestellten war sie in mehreren Kanzleien erfolgreich tätig und ist seit Februar 2018 sowohl in fachlicher als auch in menschlicher Hinsicht eine große Bereicherung für unser Team.

Wir stehen als Kanzlei für Menschlichkeit und die Achtung jedes Einzelnen – unabhängig von Herkunft, Glauben, Identität oder Orientierung. Für uns zählt: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.

Die Rechtslage ist maßgebend.
Gerechtigkeit entscheidend.

kanzlei@hann-franke.de

Kooperationen

Die Kanzlei am Sitz Hamburg Bramfeld wird in Bürogemeinschaft mit Frau Rechtsanwältin Franziska Benthien geführt.

Frau Rechtsanwältin Benthien ist ebenfalls Fachanwältin für Sozialrecht und spezialisiert auf die Vertretung von Mandanten mit psychischen und/oder physischen Behinderungen.

Kanzlei Thomas Schelly, Steuerberater

Christoph-Probst-Weg 4, 20251 Hamburg

Der Hamburger Fürsorgeverein unterstützt straffällig gewordene Menschen, ihre Angehörigen und Menschen in besonderen Lebenslagen.

Max-Brauer-Allee 138, 22765 Hamburg

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So können Sie uns erreichen

Kanzlei Hamburg – Bramfeld:

Hann & Franke
Haldesdorfer Straße 27a
22179 Hamburg

Tel 040 732 00 48
Fax 040 732 19 01

kanzlei@hann-franke.de

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Erbrecht

In Deutschland wird im Wege der Erbfolge der weitaus größte Teil des Vermögens übertragen. Es sollte daher rechtzeitig geprüft werden, ob und wie die Erbfolge und Vermögensübertragung etc. geregelt werden soll, um erhebliche Nachteile und anschließende Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Das Erbrecht eröffnet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen gerne individuell darlegen.

Ist der Erbfall eingetreten, so gibt es leider häufig Streit um das Erbe. Die aus dem Erbfall resultierenden, erbrechtlichen Ansprüche aus einem Vermächtnis etc. oder Pflichtteilsansprüche gilt es durchzusetzen.

Zu unserem Tätigkeitsbereich gehören z.B.:

  • Testamentsgestaltung

  • Erbauseinandersetzung

  • Testamentsanfechtung

  • Pflichtteilsrecht

  • Patientenverfügung

Familienrecht

Inzwischen wird jede dritte Ehe geschieden, die Tendenz ist leider steigend. Im Zusammenhang mit den Eheproblemen treten auch immer wieder rechtliche Fragen auf, die einer Klärung bedürfen. Dabei muss nicht immer notwendigerweise die Scheidung angestrebt sein. Vermehrt spielen auch Eheverträge eine große Rolle, sei es, dass man spätere Streitigkeiten vermeiden und daher die Trennungsfolgen schon vorab regeln möchte, sei es, dass aus beruflichen Gründen eines Ehepartners eine vertragliche Gestaltung erforderlich ist.

Zu unserem Tätigkeitsbereich gehören z.B.:

  • die Gestaltung und Vorbereitung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • die Vertretung in Scheidungsverfahren

  • Unterhalt

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Kindschaftssachen

  • Versorgungsausgleich

  • Zugewinnausgleich

  • Vermögensauseinandersetzung

  • Wohnraumzuweisung

  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

  • die allgemeine Beratung

Bei den angesprochenen Bereichen handelt es sich jedoch nur um eine Auswahl der vom Familienrecht umfassten Bereiche. Selbstverständlich beraten wir Sie gern umfassend in sämtlichen, das Familienrecht betreffenden Fragen.

CLP Verfahren

CLP steht für Colloborative Law and Practise und sieht vor, dass beide Ehegatten sich jeweils durch einen CLP-geschulten Rechtsanwalt/eine CLP-geschulte Rechtsanwältin vertreten lassen und in einem eigenständigen konsensualen Verfahren eine interessengerechte und eigenverantwortliche Einigung über ihre Trennungs- und Scheidungsfolgen erzielen. Anders als in einer Mediation werden sie dabei durch ihre Anwälte durchgängig parteilich begleitet und beraten.
 
Alle Beteiligten, also die Ehegatten und die Rechtsanwälte, verfolgen dabei aber einen auf Konfliktlösung und Konsens gerichteten Ansatz. Die Rechtsanwälte berücksichtigen ausgehend von der Sichtweise ihres Mandanten jeweils auch die Sichtweise des anderen Ehegatten und haben damit einen Überblick über das gesamte Konfliktgeschehen.
 
Gemeinsam wird so das Spektrum möglicher Lösungen erweitert. Bei Bedarf können die Ehegatten durch zusätzliche Experten und Expertinnen, wie zum Beispiel Coaches, Steuerberater/innen oder eine Fachkraft für das Kind, unterstützt werden.
 
Soweit die Belange der gemeinsamen minderjährigen Kinder betroffen sind, kann die Einschaltung des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstelle und/oder des Familiengerichtes vermieden werden, in dem die Ehegatten sich gemeinsam dafür entscheiden, die Kinder im Rahmen eines sogenannten Kinderinterviews durch eine Fachkraft für das Kind in einem geschützten, von ihnen selbst bestimmten Umfeld anhören zu lassen. Das Interview bietet die Möglichkeit, emotionale Anliegen zu sortieren und kann für die Eltern eine wichtige Informations- und Orientierungshilfe sein.
 
Ziel des CLP-Verfahrens ist es, dass sich die Ehegatten einem Rahmen einer umfassenden notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung über alle zwischen ihnen regelungsbedürftigen Fragen einigen.

Sozial- und Versicherungsrecht

bei ME/CFS, Long-/Post-Covid und Post-Vac

Herzlich Willkommen – schön, dass Sie da sind!

Wenn Sie an ME/CFS, Long-/Post-Covid oder einem postvakzinalen Syndrom erkrankt sind, stehen Sie vor einer ungewöhnlich hohen Komplexität aus Krankheit, gesellschaftlichem Unverständnis und rechtlichen Hürden. Viele Betroffene kämpfen nicht nur mit massiven gesundheitlichen Einschränkungen, sondern zusätzlich mit Behörden, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder privaten Versicherern – oft in einer Situation, in der körperliche und kognitive Kraft ohnehin kaum vorhanden ist.

Ich vertrete Sie sachlich, präzise und mit tiefem Verständnis für die medizinischen Besonderheiten dieser Erkrankungen – insbesondere dort, wo Gutachten, sozialmedizinische Bewertungen oder formale Anforderungen zu erheblichen Problemen führen.

Rechtsgebiete – Wo ich Sie unterstütze, außergerichtlich und gerichtlich.

Gesetzliche Rentenversicherung (Reha, Erwerbsminderungsrente)

Gerade hier treten erhebliche Konflikte mit sozialmedizinischen Gutachten auf, weil ME/CFS und Post-Covid falsch eingeordnet oder unzureichend bewertet werden. Ich unterstütze Sie bei:

  • Reha-Anträgen, Reha-Ablehnungen, Widersprüchen

  • Anträgen auf Erwerbsminderungsrente

  • Prüfung von Gutachten zu Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit und PEM

  • Anfechtung fehlerhafter sozialmedizinischer Bewertungen

  • Vorbereitung auf Begutachtungen

Gesetzliche Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)

Rechtliche Fragen treten vor allem auf bei:

  • Post-Covid nach beruflicher Infektion

  • Anerkennung als Arbeitsunfall

  • Anerkennung als Berufskrankheit (insb. medizinisches Personal)

  • Nachweis der Kausalität

  • MdE-Bewertung und Widersprüche

  • Umgang mit UV-Gutachten, die typische ME/CFS- oder Long-Covid-Symptome fehlinterpretieren

Versorgungsamt (GdB / Schwerbehinderung)

Gerade ME/CFS wird häufig unterbewertet, weil Gutachter die funktionellen Einschränkungen nicht korrekt einschätzen. Ich helfe bei:

  • Antragstellung

  • Widersprüchen gegen niedrige GdB-Feststellungen

  • Herleitung der Alltagsfunktion und PEM in nachvollziehbarer Weise

  • medizinisch-rechtlicher Argumentation anhand anerkannter Kriterien

Gesetzliche Krankenkassen

Typische Problemfelder sind:

  • Krankengeld (Ausschöpfung der Blockfrist, MD-Prüfungen, AU-Bewertung)

  • Hilfsmittelversorgung (Rollstuhl, Pflegehilfen, orthostatische Hilfen)

  • Haushaltshilfe

  • Spezialambulanz, Diagnostik, krankenhausärztliche Leistungen

  • Prüfung MDK-Gutachten und Widersprüche

Leistungen nach SGB II und SGB XII (Jobcenter / Grundsicherung)

Viele Betroffene sind erwerbsunfähig, aber nicht als dauerhaft erwerbsgemindert anerkannt. Typische Themen:

  • Klärung der Erwerbsfähigkeit (Ärztlicher Dienst)

  • Auseinandersetzung mit unzureichenden oder fehlerhaften sozialmedizinischen Stellungnahmen

  • Mehrbedarfe aufgrund schwerer Erkrankung

  • Durchsetzung berechtigter Leistungsansprüche bei längerer Erkrankungsdauer

  • Befreiung von Mitwirkungspflichten, die krankheitsbedingt nicht erfüllbar sind

Private Krankenversicherung & Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei ME/CFS und Post-Covid kommt es hier besonders häufig zu Streitigkeiten. Ich unterstütze Sie bei:

  • Anerkennung von Berufsunfähigkeit

  • Nachprüfungsverfahren

  • Leistungsablehnungen mit Hinweis auf vermeintliche „Psychogenese“

  • medizinisch nicht fundierten Gutachten

  • privaten Krankentagegeldverfahren

Was ist ME/CFS – und warum entstehen so viele rechtliche Konflikte?

ME/CFS ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, gekennzeichnet durch:

  • Belastungsintoleranz (PEM)

  • schwere Einschränkungen der körperlichen und kognitiven Leistungsfähigkeit

  • autonome Funktionsstörungen (POTS, Dysautonomie,...)

  • ausgeprägte Erschöpfung ohne Erholungseffekt

  • immunologische Dysregulationen

  • ...

Die Erkrankung ist nicht psychisch, nicht selten, und international seit Jahrzehnten anerkannt. Das Problem: Es existiert kein einzelner Labortest. Die Diagnose erfolgt über anerkannte Kriterien. Viele ärztliche Gutachter kennen diese Kriterien jedoch nicht oder wenden sie nicht korrekt an.

Dadurch entstehen:

  • Fehlinterpretationen von PEM

  • unzulässige Verweise auf psychosomatische Erklärungsmodelle

  • Missachtung der Alltagsfunktion

  • Bewertung anhand ungeeigneter Belastungstests

  • Gutachten, die nur auf Momentaufnahmen beruhen

  • Fehlschlüsse, dass „fehlende Befundschwere“ die Einschränkungen widerlege

  • Etc.

Diese systematischen Fehler prägen viele sozialmedizinische Verfahren – und genau deshalb ist eine klare, fachkundige juristische Vertretung besonders wichtig.

Post-Covid, Long-Covid und Post-Vac – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu ME/CFS

Viele Post-Covid-Betroffene entwickeln ein voll ausgeprägtes ME/CFS, andere leiden an komplexen multisystemischen Beschwerden:

  • kardiologische Symptome

  • neurologische Störungen

  • Dysregulation des Immunsystems

  • Atembeschwerden

  • kognitive Beeinträchtigungen („Brain Fog“)

  • POTS und orthostatische Intoleranz

  • schwere Erschöpfbarkeit und PEM

Rechtlich relevant ist:
Auch ohne eindeutigen Biomarker können diese Beschwerden zu erheblichen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Alltagsfunktion führen. Leistungsansprüche bestehen unabhängig davon, ob die kausalen Mechanismen bereits vollständig verstanden sind.

Typische Fehler in Gutachten – und wie ich dagegen vorgehe

Viele Gutachten enthalten wiederkehrende Probleme:

  • Reduktion der Symptomatik auf „subjektive“ Beschwerden

  • fehlende Bewertung von PEM

  • ungeeignete Tests (z. B. Belastungstests ohne Risikoanalyse)

  • Fehldeutung von Aktivitätsschwankungen

  • fehlender Bezug zur realen Alltagsfunktion

  • unzulässige Priorisierung psychiatrischer Diagnosen

  • Ignorieren internationaler Diagnosekriterien

  • fehlende Auseinandersetzung mit Fachliteratur

  • Widersprüche zwischen Befund, Anamnese und Schlussfolgerung

Ich analysiere Gutachten sorgfältig, arbeite fachliche Fehler heraus und formuliere klare rechtliche Argumentationen, die Behörden und Gerichte nachvollziehbar erfassen können.

So arbeite ich – transparent, strukturiert, verlässlich

Im Rahmen der Zusammenarbeit klären wir:

  • Welche medizinischen Unterlagen sinnvoll sind

  • Wie Sie Ihre Funktionseinschränkungen sachlich dokumentieren

  • Welche Rechte Sie gegenüber Versicherern und Behörden haben

  • Wie realistisch die Erfolgsaussichten eines Verfahrens sind

  • Welche Schritte zeitnah erfolgen sollten

Ich vertrete Sie konsequent in Widerspruchs-, Klage- und Anerkennungsverfahren – und achte dabei besonders darauf, dass medizinische und rechtliche Argumente präzise ineinandergreifen.

Beratungstermin

Sie können jederzeit einen Termin vereinbaren – telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz.

Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen.

Berufsunfähigkeit

bei ME/CFS, Long-/Post-Covid und Post-Vac

Gerne berate und vertrete ich Sie bereits bei der Beantragung einer BU-Rente, denn hier sind einige Fallstricke zu beachten und es macht durchaus Sinn bereits hier alle notwendigen Weichen zu stellen und sich professionell begleiten zu lassen.

Wie wäre der genaue Ablauf?

Nachdem ich die erforderlichen Unterlagen von Ihnen erhalten habe, prüfe ich die geltenden vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere prüfe ich, ob z.B. Risikoausschlüsse vereinbart sind, ob der Versicherungsschein mit dem damaligen Antrag übereinstimmt und welche konkreten Regelungen zu einzelnen Bereichen bei Ihnen gelten etc. In diesem Sinne prüfe ich Ihre Unterlagen gründlich im Hinblick auf etwaig bestehende Risiken und kann Ihnen so bereits im Vorfeld mitteilen, was in Ihrem Fall konkret zu beachten ist. 

Im nächsten Schritt sichte ich die Ihnen bereits vorliegenden medizinischen Unterlagen. Oftmals gibt es bereits eine ausführliche und umfassende Dokumentation zu den bestehenden Erkrankungen. Teilweise müssen aber auch weitere medizinische Unterla­gen im Hinblick auf den beabsichtigten BU-Leistungsantrag beschafft werden. Ich überprüfe Ihre Unterlagen daher in dieser Hinsicht auf Vollständigkeit und ob diese den Leistungsantrag grundsätzlich stützen.

Da die Berufsunfähigkeitsversicherung berufsbezogen ist, benötige ich daneben detaillierte Angaben zu Ihrem zuletzt in ge­sunden Tagen ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war.

Im Folgenden ist der eigentliche Antrag auszufüllen. Sofern erforderlich, werde ich gemeinsam mit Ihnen erforderliche Ergänzungen und Korrekturen vornehmen. Anschließend wird der Antrag durch mich oder durch Sie beim Versicherer eingereicht. 

Regelmäßig werden die Versicherer Rückfragen stellen oder weitere Auskünfte verlangen. Auch hierbei kann ich Sie gern im Hintergrund oder im direkten Kontakt mit dem Versicherer unterstützen und prüfen, ob die entsprechenden Rückfragen / Auskünfte zur Entscheidung notwendig sind beziehungsweise der Versicherer berechtigt ist, diese Rückfragen zu stellen. 

Entweder wird der Versicherer Ihrem Antrag entsprechen und die versicherten Berufsunfähigkeitsleistungen erbringen oder er wird seine Leistungspflicht ablehnen. Erkennt der Versicherer seine Leistungspflicht nicht an, werde ich Sie weiter unterstützen und mit Ihnen die Möglichkeit einer Klage besprechen. 

Gerne biete ich Ihnen folgende Pakete an:

Variante A: Vollberatung innerhalb der gesamten Antragphase: 1,5 Rentenleistung (Rente + Beitragsbefreiung) netto, mind. 1000 € netto

Sie stellen den Antrag selbst, werden dabei aber von mr in jeder Phase des Antragsverfahrens beratend begleitet.

Variante B: Anwaltliche Vertretung gegenüber dem Berufsunfähigkeitsversicherer im gesamten Antragsverfahren: i.d.R. 3,5 Monatsleistungen (netto)

In diesem Paket werden Sie von mir von Beginn an gegenüber dem Berufsunfähigkeitsversicherer vertreten.

Sie haben konkrete weitere Fragen? Vereinbaren Sie gern einen Termin.